23.01.2013 Infoveranstaltung Vorsitzende u. Kassierer

23.01.2013 - Informationsveranstaltung für die Vorsitzenden und Kassierer aus den Siedlergemeinschaften der Region Hannover-Ost und der Stadt Hannover

 

 

"Erhöhte Anforderungen an die Rechnungslegung - Verschärfung von steuerlichen Vorschriften"

Erstmalig trafen sich am 23. Januar 2013 auf Einladung des Kreisgruppenvorsitzenden der Region Hannover-Ost im Verband Wohneigentum, Peter Reinhardt, insgesamt 60 Vorstandsmitglieder (KassiererInnen und Vorsitzende) aus den Gemeinschaften der Kreisgruppe Region Hannover-Ost und Hannover Stadt im Dorfgemeinschaftshaus in Steinwedel. Sie bekamen Informationen aus 1. Hand vom Geschäftsführer Tibor Herczeg und Steuerberaterin Sabine Weibhauser.

Auf der Tagesordnung stand:
Der VWE (Verband Wohneigentum) aus Sicht des Finanzamtes

Gemeinnützigkeit – Was bedeutet das für den VWE

1. Steuerbegünstigung bzw. Steuerfreiheit
a. Keine Gewerbesteuer
b. Keine Körperschaftssteuer
c. Keine Umsatzsteuer (außer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe)

2. Verwendung der zugeflossenen Mittel für satzungsgemäße Zwecke – zeitnah und unmittelbar

3. Nachweis gegenüber Finanzamt über Verwendung der Mittel (Beiträge)

 

Der Landesverband mit den Gemeinschaften und Kreisgruppen wird vom Finanzamt als ein Verein und ein Steuersubjekt betrachtet!

 

1. Der Landesverband muss die satzungsgemäße Verwendung der Beiträge nachweisen um weiterhin steuerfrei zu bleiben.

2. Da die Gemeinschaften und Kreisgruppen als Untergliederung des Landesverbandes nur im Verbund gemeinnützig sind, müssen auch deren Mittelverwendung zwingend über den Jahresabschluss des LV nachgewiesen werden. Wichtige Pflicht der Gemeinschaften und Kreisgruppen
Abgabe der Jahresabschlüsse bis zum 31.03.!

 

Aufgaben der Gemeinschaften und Kreisgruppen

1. Bei der Verwendung der Mittel stets anhand der Satzung prüfen, ob der Zweck gefördert wird.

2. Zeitnahe Mittelverwendung beachten. Spätestens im folgenden Jahr.

3. Bei der Bildung von Rücklagen Vorschriften beachten
a. freie Rücklagen
b. gebundene Rücklagen

Die bisherigen „Rücklagen“ sollten als freie Rücklagen eingestellt werden und künftig bei der Bildung dieser die Vorschriften beachten Pflicht zur Abgabe der Jahresabschlüsse entfällt nur, wenn die Gemeinschaft selbst als gemeinnütziger und eingetragener Verein dem örtlich zuständigen Finanzamt regelmäßig über die Mittelverwendung Rechenschaft ablegen muss.